AGB gewerbliche Kunden

 

  1. Allgemeines:

    1.1.  Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung.
    1.2.  Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
     
  2. Lieferung:
    2.1.  Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
    2.2.  Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

  3. Berechnung:
    3.1.  Mangels abweichender Vereinbarung erfolgen unsere Lieferungen ab Werk.
    3.2.  Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
    3.3.  Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die auch bei sogfältiger Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren unsere Vertragsverpflichtungen für die Dauer der Störung und dem Umfang Ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. 

  4. Zahlung:
    4.1.  Unsere Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarungen ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein, netto Kasse.
    4.2.  Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung, gehen voll zu Lasten des Käufers.
    4.3.  Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debet-Zinsen, mindesten 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet.
    4.4.  Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
    4.5.  Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 

  5. Versand:
    5.1.  Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg, Wünsche und Interessen des Käufers, zu berücksichtige; dadurch bedingte Mehrkosten gehen auf Lasten des Käufers. 

  6. Gewährleistung:
    6.1.  Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
    6.2.  Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
    6.3.  Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von belegen erhoben werden.
    6.4.  Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

  7. Schadensersatz:
    7.1.  Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. 

  8. Eigentumsvorbehalt:
    8.1.  Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
    8.2.  Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir, als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
    8.3.  Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt, bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles – vergleiche Ziffer 8.2. – zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
    8.4.  Zugriffe Dritter auf die uns gehöhrenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich, mit eingeschriebenem Brief, mitzuteilen.
    8.5.  Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag!
    8.6.  Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet, oder abgetreten werden.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
    9.1.  Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Malta.
    9.2.  Ist der Käufer Kaufmann, so ist Gerichtsstand ebenfalls Malta